30 O 168/08•Landgericht Köln, 2009-01-22, 30 O 168/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 168/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-22
Aktenzeichen: 30 O 168/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0122.30O168.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass der Consultantvertrag bis zum 22.04.2009 und der Geschäftsstellenleitervertrag bis zum 30.06.2009 fortbesteht.
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Es wird weiter festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache in-soweit erledigt hat, als der Kläger anfänglich die Feststellung begehrt hat, dass der Consultantvertrag über den 30.04.2009 hinaus und der Ge-schäfsstellenleitervertrag über den 30.06.2009 hinaus ungekündigt fortbeste-hen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 103.723,97 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 14.817,71 € seit 01.05.2008 sowie jeweils weiteren 14.817,71 € seit 01.06.2008, seit 01.07.2008, seit 01.08.2008, seit 01.09.2008, seit 01.10.2008 und seit 01.11.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19% und die Beklagte zu 81%.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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