Landgericht Köln, 2009-01-22, 30 O 168/08

30 O 168/08Kantonsgericht22.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 168/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-22

Aktenzeichen: 30 O 168/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0122.30O168.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der Consultantvertrag bis zum 22.04.2009 und der Geschäftsstellenleitervertrag bis zum 30.06.2009 fortbesteht.

  2. Es wird weiter festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache in-soweit erledigt hat, als der Kläger anfänglich die Feststellung begehrt hat, dass der Consultantvertrag über den 30.04.2009 hinaus und der Ge-schäfsstellenleitervertrag über den 30.06.2009 hinaus ungekündigt fortbeste-hen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 103.723,97 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 14.817,71 € seit 01.05.2008 sowie jeweils weiteren 14.817,71 € seit 01.06.2008, seit 01.07.2008, seit 01.08.2008, seit 01.09.2008, seit 01.10.2008 und seit 01.11.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19% und die Beklagte zu 81%.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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