85 O 191/08•Landgericht Köln, 2009-02-10, 85 O 191/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 85 O 191/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-10
Aktenzeichen: 85 O 191/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0210.85O191.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 15.09.2008 ( 23 O 226/08 ) wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden.
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