Landgericht Köln, 2009-02-10, 85 O 191/08

85 O 191/08Kantonsgericht10.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 85 O 191/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-10

Aktenzeichen: 85 O 191/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0210.85O191.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 15.09.2008 ( 23 O 226/08 ) wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden.

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