Landgericht Köln, 2009-02-18, 23 O 51/08

23 O 51/08Kantonsgericht18.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 51/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: 23 O 51/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0218.23O51.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.512,64 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 20.10.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %

des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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