23 O 277/08•Landgericht Köln, 2009-02-25, 23 O 277/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 277/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-25
Aktenzeichen: 23 O 277/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0225.23O277.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Zahlung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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