Landgericht Köln, 2009-02-25, 23 O 277/08

23 O 277/08Kantonsgericht25.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 277/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-25

Aktenzeichen: 23 O 277/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0225.23O277.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Zahlung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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