Landgericht Köln, 2009-05-19, 3 O 413/08

3 O 413/08Kantonsgericht19.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 413/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-19

Aktenzeichen: 3 O 413/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0519.3O413.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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