20 O 108/09•Landgericht Köln, 2009-05-25, 20 O 108/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 108/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-25
Aktenzeichen: 20 O 108/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0525.20O108.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 8.307,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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