Landgericht Köln, 2009-05-25, 20 O 108/09

20 O 108/09Kantonsgericht25.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 108/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-25

Aktenzeichen: 20 O 108/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0525.20O108.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 8.307,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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