10 S 241/08•Landgericht Köln, 2009-06-03, 10 S 241/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 10 S 241/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-03
Aktenzeichen: 10 S 241/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0603.10S241.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Amtsgerichts Köln – 217 C 79/08 – vom 24.06.2008
abgeändert und wie folgt
neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
die im zweiten Obergeschoss des Hauses
W-Straße in ####1 Köln gelegene
Wohnung, bestehend aus 6 Zimmern, Küche, Diele,
Bad, Gäste-WC, sowie den dazugehörigen Kellerraum
zu räumen und geräumt an die Klägerin
herauszugeben.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum
30.11.2009 gewährt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten
als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestands wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.
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