12 O 3/09•Landgericht Köln, 2009-06-17, 12 O 3/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 12 O 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-17
Aktenzeichen: 12 O 3/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0617.12O3.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt als Gesamtschuldner, an den Kläger einen Betrag von 4.976,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 4915,00 € seit dem 25.06.2008 und auf einen Betrag von 61,88 € seit dem 28.10.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75% und die Beklagten zu 25%.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.