Landgericht Köln, 2009-06-24, 28 O 116/09

28 O 116/09Kantonsgericht24.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 116/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: 28 O 116/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0624.28O116.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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