28 O 116/09•Landgericht Köln, 2009-06-24, 28 O 116/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 116/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: 28 O 116/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0624.28O116.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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