20 O 51/08•Landgericht Köln, 2009-07-08, 20 O 51/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 51/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-08
Aktenzeichen: 20 O 51/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0708.20O51.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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