10 T 101/09•Landgericht Köln, 2009-07-13, 10 T 101/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 10 T 101/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-13
Aktenzeichen: 10 T 101/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0713.10T101.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die - sinngemäß eingelegte - sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln - 217 C 286/08 - vom 11.03.2009 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Antrag der Antragstellerin gemäß deren Schriftsatz vom 23.01.2009 erneut, unter Beachtung der Gründe dieses Beschlusses, zu entscheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.