13 S 39/09•Landgericht Köln, 2009-08-19, 13 S 39/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 S 39/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-19
Aktenzeichen: 13 S 39/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0819.13S39.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 09.01.2009 – 22 C 435/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klge abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 sowie die Beklagte zu 4/5.
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Das Urteil ist vorläufig vollstrecbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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