Landgericht Köln, 2009-09-16, 90 O 50/09

90 O 50/09Kantonsgericht16.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 50/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-16

Aktenzeichen: 90 O 50/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0916.90O50.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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