28 O 250/09•Landgericht Köln, 2009-09-23, 28 O 250/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 250/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-23
Aktenzeichen: 28 O 250/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0923.28O250.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt, an die Klägerin 4.800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 27.12.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 52 Prozent und der Beklagten zu 48 Prozent auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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