6 S 216/09•Landgericht Köln, 2009-10-05, 6 S 216/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 S 216/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-05
Aktenzeichen: 6 S 216/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1005.6S216.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Kläger und Berufungskläger wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 15.06.2009 (24 C 83/09) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung, und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).
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