Landgericht Köln, 2009-10-07, 20 O 198/09

20 O 198/09Kantonsgericht07.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 198/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 20 O 198/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1007.20O198.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.035,76 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.11.2008.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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