23 S 6/09•Landgericht Köln, 2009-10-14, 23 S 6/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 S 6/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-14
Aktenzeichen: 23 S 6/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1014.23S6.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.01.2009 – 146 C 306/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 360,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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