31 OH 312/09•Landgericht Köln, 2009-10-15, 31 OH 312/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 OH 312/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-15
Aktenzeichen: 31 OH 312/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1015.31OH312.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
- Der Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerseite unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage Ast 1
des Beschlusses vom 18.09.2009 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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