2 O 241/09•Landgericht Köln, 2009-10-27, 2 O 241/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 241/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 2 O 241/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1027.2O241.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.
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