15 O 627/08•Landgericht Köln, 2009-11-26, 15 O 627/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 15 O 627/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-26
Aktenzeichen: 15 O 627/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1126.15O627.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der von Herrn X am 30.06.2004 gezeichneten Beteiligung an der Z GmbH & Co. KG in Höhe des Nominalbetrages von 30.000,00 €
a) an die Klägerin 17.850,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 30.06.2004 bis zum 15.02.2009 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, maximal 8%, seit dem 16.02.2009 zu zahlen;
b) an die Klägerpartei weitere 1.491,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2009 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte Zug um Zug gegen Übertragung der von Herrn X am 30.06.2004 gezeichneten Beteiligung an der Z GmbH & Co. KG in Höhe des Nominalbetrages von 30.000,00 € verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit, spätestens zum 30.11.2014, denjenigen Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld des Herrn X aus dem Darlehensvertrag mit der I-Bank, Darlehenskonto #####/#### entspricht.
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Es wird weiter festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung der in Ziffer 1. und 2. bezeichneten Beteiligung in Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird schließlich verurteilt, an die Klägerpartei weitere 2.457,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2009 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
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