Landgericht Köln, 2009-12-03, 22 O 430/09

22 O 430/09Kantonsgericht03.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 430/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-03

Aktenzeichen: 22 O 430/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1203.22O430.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.711,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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