Landgericht Köln, 2009-12-04, 5 O 144/08

5 O 144/08Kantonsgericht04.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 144/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-04

Aktenzeichen: 5 O 144/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1204.5O144.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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