Landgericht Köln, 2009-12-04, 87 O 209/08

87 O 209/08Kantonsgericht04.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 87 O 209/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-04

Aktenzeichen: 87 O 209/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1204.87O209.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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