Landgericht Köln, 2009-12-09, 105 Qs OWi 382/09

105 Qs OWi 382/09Kantonsgericht09.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Qs OWi 382/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 105 Qs OWi 382/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1209.105QS.OWI382.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 19.11.2009 der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 10.11.2009 (Aktenzeichen 52 OWi 29 Js 1158/09 OWi 290/09) aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwältin L aus Bonn als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.

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