105 Qs OWi 382/09•Landgericht Köln, 2009-12-09, 105 Qs OWi 382/09
Landgericht Köln, 2009-12-09, 105 Qs OWi 382/09
105 Qs OWi 382/09Kantonsgericht09.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105 Qs OWi 382/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: 105 Qs OWi 382/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1209.105QS.OWI382.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 19.11.2009 der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 10.11.2009 (Aktenzeichen 52 OWi 29 Js 1158/09 OWi 290/09) aufgehoben.
Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwältin L aus Bonn als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.
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