13 S 230/09•Landgericht Köln, 2009-12-09, 13 S 230/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 S 230/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: 13 S 230/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1209.13S230.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 30.06.2009 – Az. 21 C 115/09 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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