Landgericht Köln, 2009-12-09, 13 S 230/09

13 S 230/09Kantonsgericht09.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 230/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 13 S 230/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1209.13S230.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 30.06.2009 – Az. 21 C 115/09 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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