Landgericht Köln, 2009-12-16, 20 O 220/09

20 O 220/09Kantonsgericht16.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 220/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-16

Aktenzeichen: 20 O 220/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1216.20O220.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Verbindlichkeit gegenüber den Rechtsanwälten F und Collegen aus der Vorschussrechnung vom 15.08.2007 über 6.234,67 € freizustellen, abzüglich bereits mit Teilanerkenntnisurteil vom 09.07.2009 zuerkannter 3.381,69 €.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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