Landgericht Köln, 2009-12-17, 15 O 369/07

15 O 369/07Kantonsgericht17.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 369/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-17

Aktenzeichen: 15 O 369/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1217.15O369.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 33.099,05 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2008 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 10.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2008 zu zahlen.

  3. Es wird festgestellt, daß die Beklagte dem Kläger die künftigen Kosten für Physiotherapiemaßnahmen zu ersetzen hat, soweit die vorbezeichneten Behandlungen aufgrund des Unfalls vom 06.08.2005 zu seiner Rehabilitation erforderlich sind.

  4. Es wird festgestellt, daß die Beklagte dem Kläger einen etwaigen Verlust von Rentenansprüchen aufgrund des verzögerten Berufseintritts zu ersetzen hat.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

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