Landgericht Köln, 2010-01-07, 8 O 120/09

8 O 120/09Kantonsgericht07.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 120/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-07

Aktenzeichen: 8 O 120/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0107.8O120.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: § 127 Abs. 2 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 150.000,00 € nebst Zinsen seit dem 01.01.2009 in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu ¾ und die Klägerin zu ¼.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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