Landgericht Köln, 2010-01-12, 27 O 165/07

27 O 165/07Kantonsgericht12.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 165/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-12

Aktenzeichen: 27 O 165/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0112.27O165.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Der Klägerin steht dem Grunde nach ein Anspruch auf Zahlung einer Mehrvergütung wegen der infolge der verzögerten Vergabe erforderlichen Bauzeitverschiebung sowie wegen der nach der Vergabe durch die Beklagte vorgenommenen Entwurfsanpassungen zu.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussentscheid vorbehalten.

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