28 O 810/10•Landgericht Köln, 2010-01-19, 28 O 810/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 810/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-19
Aktenzeichen: 28 O 810/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0119.28O810.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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