31 O 678/09•Landgericht Köln, 2010-01-21, 31 O 678/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 678/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 31 O 678/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0121.31O678.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 13.11.2009 – 31 O 678/09 – wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der Antragsgegner hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
geschäftlich handelnd Daten von Kunden der Antragstellerinnen aus Kranken- und Lebensversicherungsverträgen, die die N AG für die Antragstellerinnen vermittelt hat, nämlich die Daten betreffend Name, Vorname, Adresse, Beruf, Geburtsdatum zusammen mit einer oder mehrerer der nachfolgenden Daten, nämlich der Tatsache des Bestehens einer privaten Versicherung, insbesondere bei einer der Antragstellerinnen, Versicherungsbeginn, Versicherungstarif, sowie Datum des Abschlusses zu veräußern.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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