Landgericht Köln, 2010-01-21, 8 O 170/09

8 O 170/09Kantonsgericht21.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 170/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-21

Aktenzeichen: 8 O 170/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0121.8O170.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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