Landgericht Köln, 2010-02-03, 9 OH 2035/09

9 OH 2035/09Kantonsgericht03.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 OH 2035/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-03

Aktenzeichen: 9 OH 2035/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0203.9OH2035.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag vom 09.12.2009 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der

Anlage ASt 1

des Beschlusses vom 10.12.2009 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

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