9 OH 2035/09•Landgericht Köln, 2010-02-03, 9 OH 2035/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 OH 2035/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-03
Aktenzeichen: 9 OH 2035/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0203.9OH2035.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag vom 09.12.2009 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage ASt 1
des Beschlusses vom 10.12.2009 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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