Landgericht Köln, 2010-02-04, 6 S 269/09

6 S 269/09Kantonsgericht04.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 269/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 6 S 269/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0204.6S269.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des AG Kerpen vom 30.06.2009 (22 C 412/08) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400 € abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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