8 O 60/09•Landgericht Köln, 2010-02-04, 8 O 60/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 60/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 8 O 60/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0204.8O60.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: §§ 286, 446, 595 ZPO
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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