101 KLs 56/09•Landgericht Köln, 2010-02-09, 101 KLs 56/09
Landgericht Köln, 2010-02-09, 101 KLs 56/09
101 KLs 56/09Kantonsgericht09.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 101 KLs 56/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-09
Aktenzeichen: 101 KLs 56/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0209.101KLS56.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
zwei (2) Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens ein-schließlich seiner notwendigen Auslagen.
-§§ 212 Abs. 1, 213, 22, 23 StGB -
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