Landgericht Köln, 2010-02-09, 101 KLs 56/09

101 KLs 56/09Kantonsgericht09.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 101 KLs 56/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-09

Aktenzeichen: 101 KLs 56/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0209.101KLS56.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von

zwei (2) Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens ein-schließlich seiner notwendigen Auslagen.

-§§ 212 Abs. 1, 213, 22, 23 StGB -

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