23 O 49/09•Landgericht Köln, 2010-02-10, 23 O 49/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 49/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 23 O 49/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0210.23O49.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags.
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