24 O 111/09•Landgericht Köln, 2010-02-11, 24 O 111/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 111/09 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-11
Aktenzeichen: 24 O 111/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0211.24O111.09.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger eine Entschädigung aus der Sportboot-Kasko-Versicherung wegen des Vorfalls vom 28.04.2007 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von Euro 72.500,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2008 zu zahlen.
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In Höhe von Euro 5.850,00 wird die Klage abgewiesen.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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