20 O 376/09•Landgericht Köln, 2010-02-22, 20 O 376/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 376/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-22
Aktenzeichen: 20 O 376/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0222.20O376.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.858,61 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.08.2009 bis zum 25.10.2009 aus einem Betrag von 6.296,27 € und ab dem 26.10.2009 aus einem Betrag von 12.858,61 €, abzüglich am 27.08.2009 gezahlter 507,56 €.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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