37 O 251/07•Landgericht Köln, 2010-03-02, 37 O 251/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 37 O 251/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: 37 O 251/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0302.37O251.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 26.01.2010 dahingehend berichtigt, dass es im 1. Satz des 2. Absatzes des Tatbestandes statt
" Am 06.02.2004 erlitt der Kläger einen allein durch die Versicherungsnehmerin der Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall, ..."
richtigerweise wie folgt heißen muss:
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