Landgericht Köln, 2010-03-16, 5 O 257/09

5 O 257/09Kantonsgericht16.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 257/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-16

Aktenzeichen: 5 O 257/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0316.5O257.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, hinsichtlich des Antrags Ziffer 2. auf Herausgabe als derzeit unbegründet.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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