20 O 222/09•Landgericht Köln, 2010-03-17, 20 O 222/09
Landgericht Köln, 2010-03-17, 20 O 222/09
20 O 222/09Kantonsgericht17.03.2010
Regest
Anpassung der Versicherungsbedingungen gem. Art. 1 III EGVVG an neues Recht
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 222/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: 20 O 222/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0317.20O222.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Leitsätze
Anpassung der Versicherungsbedingungen gem. Art. 1 III EGVVG an neues Recht
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versicherungsschutz aus der Geschäftsversicherung Nr. ##/##, Schaden-Nr.: LW #####/#### 00 aus Anlass des Leitungswasserschadens vom 14.01.2009 im Ladenlokal B-Straße in 50933 Köln zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
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