Landgericht Köln, 2010-03-24, 1 T 102/10

1 T 102/10Kantonsgericht24.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 T 102/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-24

Aktenzeichen: 1 T 102/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0324.1T102.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.02.2010 – 62 XVII P 759 – wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Beteiligten zu 4) auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.