Landgericht Köln, 2010-03-25, 29 O 112/09

29 O 112/09Kantonsgericht25.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 O 112/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-25

Aktenzeichen: 29 O 112/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0325.29O112.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 9.619,66 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2009 abzüglich am 02.07.2009 gezahlter EUR 9.000,00 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.