31 O 351/09•Landgericht Köln, 2010-03-30, 31 O 351/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 351/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-30
Aktenzeichen: 31 O 351/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0330.31O351.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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