Landgericht Köln, 2010-03-30, 31 O 351/09

31 O 351/09Kantonsgericht30.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 351/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-30

Aktenzeichen: 31 O 351/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0330.31O351.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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