Landgericht Köln, 2010-04-12, 20 O 498/09

20 O 498/09Kantonsgericht12.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 498/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-12

Aktenzeichen: 20 O 498/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0412.20O498.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beigetriebenen Betrages.

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