20 O 498/09•Landgericht Köln, 2010-04-12, 20 O 498/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 498/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-12
Aktenzeichen: 20 O 498/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0412.20O498.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beigetriebenen Betrages.
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