Landgericht Köln, 2010-04-12, 29 T 72/09

29 T 72/09Kantonsgericht12.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 T 72/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-12

Aktenzeichen: 29 T 72/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0412.29T72.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.2.2009 – 204 II 166/07 – aufgehoben und wie folgt abgeändert:

Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens 1. Instanz und des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Antragsteller trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu 2) erster Instanz. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Übrigen nicht statt.

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