29 T 52/10•Landgericht Köln, 2010-05-11, 29 T 52/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 52/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-11
Aktenzeichen: 29 T 52/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0511.29T52.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 23.2.2010 – 143 C 159/08 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Kerpen vom 12.11.2008 – 143 C 159/08- sind von der Klägerin 20,00 € an den Beklagten zu erstatten.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 93% und die Klägerin zu 7%.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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