3 O 477/08•Landgericht Köln, 2010-05-11, 3 O 477/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 477/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-11
Aktenzeichen: 3 O 477/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0511.3O477.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, welche die Klägerin zu tragen hat.
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