Landgericht Köln, 2010-05-11, 3 O 477/08

3 O 477/08Kantonsgericht11.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 477/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-11

Aktenzeichen: 3 O 477/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0511.3O477.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache für erledigt erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, welche die Klägerin zu tragen hat.

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