Landgericht Köln, 2010-05-12, 13 S 276/09

13 S 276/09Kantonsgericht12.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 276/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: 13 S 276/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0512.13S276.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 1.10.2009 – Az.: 108 C 145/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.479,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 834,29 € seit dem 2.7.2009 und aus 645,53 € seit dem 7.8.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 55% und die Beklagte zu 45 %.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden ge-geneinander aufgehoben.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.